Gliederung der Oberstufe
Die Oberstufe gliedert sich in Einführungsphase (11. Jahrgang) und Qualifikationsphase (12. und 13. Jahrgang).
Die Profilwahl erfolgt vor Eintritt in die Einführungsphase. Der Wahlzettel ist mit der Bewerbung einzureichen.
Ein Wechsel des Profils ist zu Beginn des 2. Halbjahres der Einführungsphase und am Ende des E-Jahrgangs möglich. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Profil besteht nicht, z.B. bei Platzmangel im Wunschprofil.
Die Versetzung in die Qualifikationsphase erfolgt, wenn höchstens 1x „mangelhaft“ und kein „ungenügend“ auf dem Ganzjahreszeugnis (Zeugnis des 2. Halbjahres) der Einführungsphase steht. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, entscheidet die Klassenkonferenz, ob die Schülerin/der Schüler eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwarten lässt.
Wiederholung: Ein Schüler/ eine Schülerin kann auf Antrag der Eltern oder bei Volljährigkeit auf eigenen Antrag am Ende der Einführungsphase oder nach dem ersten bis dritten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase freiwillig um ein Schuljahr zurücktreten, sofern dadurch die zulässige Verweildauer nach § 18 Abs. 3 SchulG nicht überschritten wird. Im Falle der Wiederholung gelten die Noten des Wiederholungsjahres.
In der Qualifikationsphase erfolgt keine Versetzung mehr. Hier ist nur relevant, ob man mit den erbrachten Leistungen die Zulassung zum Abitur schaffen kann.
Verpflichtender Unterricht
Mindestens 93 Wochenstunden in der Oberstufe, verteilt auf 3 Jahre. Verpflichtend ist auch die Teilnahme am Wirtschaftspraktikum.
Leistungsbewertung
In die Leistungsbewertung fließen Unterrichtsbeiträge sowie die Leistungen in den Klassenarbeiten ein, welche teilweise durch gleichwertige Leistungen ersetzt werden können.
Ausschlaggebend sind immer die Unterrichtsbeiträge.
Gleichwertige Leistungen können sein:
a) schriftliche Hausarbeiten
b) Projekte
c) Referate
d) Präsentationen
Die Benotung erfolgt durch Differenzierung der Noten 1-6 durch Notenpunkte:
Note Punkte
(1) sehr gut 15 14 13
(2) gut 12 11 10
(3) befriedigen 09 08 07
(4) ausreichend 06 05 04
(5) mangelhaft 03 02 01
(6) ungenügend 00
SchülerInnen können eine individuelle Lernleistung, die im Rahmen oder Umfang von zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren erbracht wird, in das Abitur einbringen. Besondere Lernleistungen können sein:
a) eine Jahres- oder Seminararbeit,
b) die Ergebnisse eines umfassenden, auch fächerübergreifenden Projektes oder Praktikums,
c) ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb in Bereichen, die schulischen Referenzfächern zugeordnet werden können.
Regelmäßige Teilnahme am Unterricht (§ 7 Abs. 6 OAPVO, bzw. neu ab E 2021: §12, 1 singemäß)
„Wer der Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht der Oberstufe nicht nachkommt, hat unverzüglich über die Gründe einen Nachweis zu führen. …
Will sie oder er aus anderen (als gesundheitlichen) Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, hat sie oder er einen Antrag auf Beurlaubung zu stellen.
Entzieht sich eine Schülerin oder ein Schüler vorsätzlich der Leistungsfeststellung in einem Fach, kann die Leistung in diesem Fach mit 0 Punkten bewertet werden.“
Halbjahresleistungen, die mit 0 Punkten bewertet wurden, gelten als nicht erbracht. Wenn es sich dabei um eine einbringpflichtige Leistung für die Gesamtqualifikation zum Abitur handelt, muss der Schüler/ die Schülerin um eine Jahrgangsstufe zurücktreten.