Versetzung in die Oberstufe (§7 Abs. 6 GemVO)
In die Oberstufe ist versetzt, wer
- im MSA höchstens eine 4 hat und sonst besser ist (also keine 5 oder 6, RS-Noten)
- (bei Nichtteilnahme am MSA) im Ganzjahreszeugnis der Jahrgangstufe 10 höchstens eine 5 hat und sonst besser ist (also auch keine 6; Gym-Noten!)
- zusätzlich gilt: Der Schnitt der drei Kernfächer Deutsch, Mathe, Englisch muss 3 (befriedigend) sein. Also, wer eine 4 in einem Hauptfach hat, muss diese mit einer Hauptfach-2 ausgleichen.
Sind nicht alle Bedingungen erfüllt, KANN die Klassenkonferenz im AUSNAHMEFALL die Versetzung beschließen, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit des Schülers/ der Schülerin in der Oberstufe zu erwarten ist. Dies muss begründet werden. Außerdem müssen einzuleitende Fördermaßnahmen festgelegt werden.
Unabhängig davon muss man sich um Eintritt in die Oberstufe bewerben, wobei SchülerInnen der GGS St. Jürgen einen Platz sicher haben. Dies bedeutet nicht, dass sie auf jeden Fall ihr Wunschprofil belegen können. Selbstverständlich versuchen wir aber, alle Wünsche zu erfüllen.