Studienfahrt
Ein aktuelles Konzept für unsere Studienfahrten wird zur Zeit bearbeitet (Stand Dezember 2024)
Das Konzept zur Durchführung einer Studienfahrt in der Oberstufe hat die Schulkonferenz am 5. November 2015 einstimmig verabschiedet. Es entstand in einer Zusammenarbeit aus Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften der Grund- und Gemeinschaftsschule St. Jürgen.
Konzept zur Durchführung von Studienfahrten in der Oberstufe der Grund- und Gemeinschaftsschule St. Jürgen
- Innerhalb der Sekundarstufe II wird eine Studienfahrt als Klassenfahrt durchgeführt.
- Die Fahrt wird durch die Klassenlehrkraft geplant und von ihr begleitet. Eine thematische Anlehnung an das Profilfach und eine Begleitung durch die Profilfachlehrkraft ist wünschenswert, sofern hier nicht Personalunion besteht. Eine Vor- und Nachbereitung der Fahrt im Unterricht findet profilgebunden nach Ermessen der Lehrkraft und Möglichkeiten durch die Fachanforderungen statt.
- Die Dauer der Fahrt beträgt 6-8 Tage. Abweichungen, die z.B. durch Zwänge bezüglich einer langen Verbindung entstehen, sind in Ausnahmefällen möglich, bedürfen aber einer Genehmigung durch den Schulleiter.
- Die Kosten der Fahrt sollten € 500,-- nicht überschreiten. Hierin enthalten sein müssen alle anfallenden Kosten, also auch Verpflegung und Eintritte. Eine inflationsbedingte Anpassung nach oben sollte in etwa alle zwei Jahre mit Antrag an die Schulkonferenz möglich sein. Die Eltern werden schon bei Anmeldung für die Oberstufe über die auf sie zukommenden Kosten informiert.
- Der Zeitpunkt der Fahrt ist die drittletzte Schulwoche des jeweiligen 12. Schuljahres. Ausnahmen, z.B. Skifahrten, die nicht im Juni/ Juli stattfinden können, sind möglich, bedürfen aber der Genehmigung durch den Schulleiter.
- Ziele sind im Rahmen der Vorgaben frei wählbar. Das Ziel und ein konkretes Fahrtkonzept müssen aber vor Buchung der Schulleitung vorgelegt werden.
- Das Fahrtziel ist in Abstimmung mit der Klasse zu wählen. Grundsätzlich liegt die letzte Entscheidung aber beim Fahrtleiter, der für seine Entscheidung möglichst nachvollziehbare Gründe benennen soll.